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Falkensee für Menschen mit Behinderung

Die letzten zwei Tage saßen die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern zusammen, um über das Thema Barrierefreiheit insbesondere bei der Digitalisierung zu diskutieren. Herausgekommen sind konkrete Forderungen: die Bad Gögginger Erklärung.

Die Beauftragten fordern, dass rund 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut werden muss. Jürgen Dusel dazu: „Barrierefreiheit ist kein „nice to have“ oder der Wunsch einer kleinen Gruppe. Sie ist ein verbrieftes Recht, das sich aus der Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt. Das gilt insbesondere auch für den Bereich Digitalisierung und auch für private Anbieter. Wir haben die Chance, durch Barrierefreiheit im digitalen Bereich Qualitätsstandards für einen modernen Staat und eine moderne Gesellschaft zu setzen. Dafür muss sie jedoch von Beginn an mitgedacht und mitgeplant werden. Davon profitieren alle, Menschen mit und ohne Behinderungen.“
Dank an den Bayerischen Beauftragten für Menschen mit Behinderug, Holger Kiesel, und sein Team für die tolle Vorbereitung und Organisation! (@bayerischerbeauftragter)

Die Erklärung ist hier zu finden: www.behindertenbeauftragter.de

zur facebook-Seite des Behindertenbeauftragter der Bundesregierung Jürgen Dusel

gefunden auf der facebook-Seite des Behindertenbeauftragter der Bundesregierung Jürgen Dusel