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Falkensee für Menschen mit Behinderung

Die Europäische Kommission hat am 3. März ihre Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 veröffentlicht. Das Dokument skizziert Vorschläge und Arbeitsbereiche, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen durch die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) zu verbessern.

Lesen Sie dazu ausführliche Informationen und Einschätzungen der DBSV-Referentin für Internationales, Merve Sezgin.

"Wir begrüßen die neue EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich und freuen uns, dass die DBSV-Forderungen zur Europawahl 2019 erfolgreich waren und eine Reihe davon jetzt in der Strategie der Europäischen Kommission aufgegriffen werden. Wir werden die Strategie genauestens analysieren und uns dafür einsetzen, dass sie im Einklang mit der UN-BRK umgesetzt wird", erklärte DBSV-Präsident Klaus Hahn. Er fügte hinzu: "Menschen mit Behinderungen sollten an allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können. Viele Menschen mit Behinderungen sind jedoch nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert, beispielsweise bei der Arbeitssuche oder im digitalen Bereich. Das muss sich ändern."

Die Verabschiedung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfolgt nach einem Prozess umfangreicher Konsultationen mit Behindertenorganisationen während des gesamten Jahres 2020, in dem der DBSV durch die Europäische Blindenunion (EBU) auf europäischer Ebene vertreten wurde.

Die EU-Behindertenrechtsstrategie bezieht sich eindeutig auf "Rechte". Dies ist ein Schritt nach vorn im Vergleich zum Vorgängerrahmen der EU-Behindertenstrategie 2010-2020. Eine der Errungenschaften im Rahmen dieser Strategie war die Verabschiedung des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit, aber die EU muss auf dem Weg zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen noch viel weiter gehen. Daher nehmen wir die Hauptelemente der neuen EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit Interesse zur Kenntnis und werden eine eingehendere Analyse ihres Inhalts vornehmen. Unser erstes Fazit fällt gemischt aus:

  • In Bezug auf die gleichberechtigte Wahrnehmung der EU-Rechte für Menschen mit Behinderungen entspricht die EU-Behindertenrechtsstrategie unseren Forderungen zur Europawahl 2019, die Barrierefreiheit von Europawahlen zu gewährleisten und das EU-Behindertenausweis-System für eine effektive Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen auf alle EU-Länder auszuweiten. Die Europäische Kommission wird bis Ende 2023 einen Europäischen Behindertenausweis für alle EU-Länder vorschlagen, der die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit unterstützen wird.

  • Wir begrüßen die Absicht, in der EU-Behindertenrechtsstrategie Diskriminierung in Schlüsselbereichen zu thematisieren. Wir bedauern jedoch, dass keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Kommissionsvorschlags zur horizontalen Antidiskriminierungsrichtlinie, die derzeit im EU-Rat blockiert ist, enthalten sind. Der Aufruf an die Mitgliedstaaten, die vor 13 Jahren vorgeschlagene Antidiskriminierungsrichtlinie anzunehmen, ist immer noch aktuell. In der Strategie wird jedoch kein alternativer Plan zur Gewährleistung der Nichtdiskriminierung in der gesamten EU in allen Bereichen erwähnt. Daher fordern wir nach wie vor insbesondere die Bundesregierung auf, die Richtlinie im Europäischen Rat nicht mehr zu blockieren.

  • Die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht die Einrichtung einer neuen gemeinsamen Plattform für Menschen mit Behinderungen mit einem jährlichen Arbeitsprogramm und einem Netzwerk von Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen vor. Leider wird die Forderung nach der Einrichtung eines Europäischen Barrierefreiheitsausschusses, der überwachen soll, wie die EU-Gesetzgebung zur Barrierefreiheit in der gesamten EU umgesetzt wird, nur teilweise erfüllt. Vorgesehen ist der Aufbau eines Ressourcenzentrums "Accessible EU" ("Barrierefreie EU"), das die Kohärenz der Politik zur Barrierefreiheit erhöhen und die Umsetzung des EU-Rechts erleichtern soll.

  • Positiv ist die Gründung von Initiativen zur Sicherstellung von Standards der Barrierefreiheit bei der Kommunikation von EU-Institutionen. Wir haben schon oft darauf hingewiesen, dass die EU das, was sie den Mitgliedsstaaten vorschreibt, auch in die eigene Praxis umsetzen muss, z. B. in der Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

  • Während einige Maßnahmen sehr konkret sind und einen klaren Zeitrahmen haben, sind andere Ziele eher ehrgeizig formuliert und müssen in Form eines Aktionsplans weiter ausgearbeitet werden. Der Aktionsplan muss Termine für alle Maßnahmen enthalten, um die Strategie vollständig umzusetzen.

Der DBSV wird eine aktive Rolle bei der genauen Überwachung der Umsetzung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wahrnehmen.

 

Quelle und Rechte: Newsletter Nr. 06-21 "dbsv-direkt" des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) https://www.dbsv.org/aktuell/neue-eu-strategie.html