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Falkensee für Menschen mit Behinderung

Im letzten Bildungsausschuss am 04.01.23 hat die Vertreterin des Teilhabebeirats eingebracht, den Bildungsausschuss zukünftig wieder dezentral an den verschiedenen Bildungseinrichtungen der Stadt stattfinden zu lassen.

Dieser Vorschlag wurde von den Vertretern der CDU und FDP unter Sonstiges sogleich aufgenommen.

Wir haben es mit der Idee eingebracht, dass vor Ort der Blick auf die jeweilige Barrierefreiheit und auf den Stand der Inklusion in der Einrichtung erlebbarer wird und die Gastgeber uns darüber berichten. Diese Vorgehensweise war gängige Praxis und wurde bereits vor der Pandemie als ein fester Tagesordnungspunkt etabliert.

Der Bürgermeister hat erfreulich schnell geklärt, dass das wieder ermöglicht werden kann und dazu einen Beschluss, HA v. 11.01.2023: Tischvorlage DS 8569 (zu TOP 10), eingebracht.

Scheinbar sind jedoch die technischen Voraussetzungen für eine online-Teilnahme in den verschiedenen städtischen Einrichtungen nicht gegeben. In der Folge würden zukünftig, gewählte SVV- Mitglieder, die wegen einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung nicht in Präsenz an den Sitzungen des BKSSA teilnehmen können, in die Lage versetzt, ihr Mandat nicht mehr ausführen zu können und komplett auf Dauer ausgeschlossen sein. Das ist natürlich das Gegenteil von Inklusion und definitiv nicht im Sinne des Beirats.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf § 30 Rechte der Gemeindevertreter und § 31 Pflichten der Gemeindevertreter aus der aktuellen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 18], S.6) verweisen.

Wir möchten noch zu bedenken geben, dass bereits wiederholt von verschiedenen Seiten angeregt wurde, auch die Ausschüsse in einem Livestream zu übertragen, damit es Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt möglich ist, die Diskussionen in den Ausschüssen mitverfolgen zu können.

Wir weisen auch auf den Artikel 9 (Zugänglichkeit) der UN-Behindertenrechtskonvention

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/datenbanken/datenbank-fuer-menschenrechte-und-behinderung/detail/artikel-9-un-brk hin.

Unter diesem Aspekt sollte eine Verbesserung der Übertragung und der technischen Ausrüstung in den städtischen Gebäuden angestrebt werden. Das trifft auch und besonders auf das Rathaus zu, denn die Akustik im Sitzungssaal und die Qualität der Übertragung der zugeschalteten Ausschussmitglieder ist grenzwertig.

Abschließend möchten wir bemerken, dass es nach ca. drei Jahren der Pandemie offensichtlich der Verwaltung nicht gelungen ist, die technische Ausstattung an den Schulen und anderen städtischen Einrichtungen so aufzurüsten, dass sie einsatzbereit zur Verfügung steht.

Wir möchten dringend anregen, dass eine dezentral stattfindende Ausschusssitzung erst dann umgesetzt wird, wenn die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.


Quelle: HA v. 11.01.2023: Tischvorlage DS 8569 (zu TOP 10)