Schnellwahl

Schriftgröße:

Zeilenabstand:

Kontrast und Farben:

sonstiges:

  • Darstellung zurücksetzenDarstellung zurücksetzen' - entfernt alle Benutzerdefinierten Darstellungseinstellungen wie Schriftgröße, Zeilenabstand und Farben.

 

Die gewählten Einstellungen werden als Cookie auf dem PC gespeichert und beim nächsten Aufruf automatisch wieder verwendet.

Falkensee für Menschen mit Behinderung

Was tut man als Bürgerin*, wenn der Vorrang der inklusiven Bildung im Schulgesetz steht, aber die Kommunen die Inklusion an ihren Schulen vernachlässigen und stattdessen allüberall neue zusätzliche Förderschulen bauen?

2009 hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-BRK dazu verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Trotzdem ist Inklusive Bildung noch lange keine Realität in Deutschland. Hier berichten wir anhand einer Auswahl kommentierter Medienbeiträge jeden Monat, was in Deutschland zum Thema inklusive Bildung passiert.

Ein Artikel aus dem Newsletter Inklusions-Pegel mittendrin e.V.

Die Eule spricht

Drei Elternvereine haben gegen den Kreis Unna in Nordrhein-Westfalen eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt. Sie taten dies, nachdem sie jahrelang zusehen mussten, wie der Kreis und seine Kommunen so gar keine Aktivitäten entwickelten, die inklusive Bildung in den kommunalen Schulen voranzubringen, aber dann anfingen, den Bau zusätzlicher Förderschulen zu planen und zu genehmigen. Den Ausschlag gab eine Information des Kreises, dass bei einem der Förderschulbauten nun auch noch die Baukosten explodieren.

Dass neben vielen Landesregierungen auch die meisten Kommunen die UN-Behindertenrechtskonvention nur gleichgültig abwinken, ist für Betroffene immer wieder empörend. Aber wenn die Empörung nicht hilft, dann hilft vielleicht ein nüchterner Blick in gesetzliche Grundlagen.

Wenn ein Schulgesetz der inklusiven Bildung Vorrang einräumt und die Kommunen zu inklusiver Schulentwicklungsplanung verpflichtet, dann ist es ein Rechtsverstoß, wenn die Kommunen dies ignorieren. Und wenn Kommunen z.B. in ihrer Gemeindeordnung zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet sind, dann sind millionenschwere Investitionen in Förderschulen, deren Bedarf erst durch die Vernachlässigung der inklusiven Schulentwicklung entstanden ist, eine rechtliche Überprüfung wert. Ein Recht dagegen zu klagen, haben die Bürger nicht. Aber sie können eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht stellen. Dann muss der Sachverhalt geprüft werden. Bei Rechtsverstößen muss die Kommunalaufsicht einschreiten, bis zur Rückholung von rechtswidrigen Beschlüssen.

Man darf gespannt sein, wie die Kommunalaufsicht im Fall der Beschwerde gegen den Kreis Unna entscheidet. Vielleicht liegt im Einzelfall anhand der Umstände kein Rechtsverstoß vor. Das könnte im nächsten Fall schon anders sein. In diesem Sinne: Unna ist überall!


Quelle: Newsletter Inklusions-Pegel mittendrin e.V.