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Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung der Stadt Falkensee

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen die 14 Hauptallergene bei Lebensmitteln erkennbar markiert werden. Wie müssen Allergene gekennzeichnet werden? Mit Checkliste der Allergene.

Warum ist die Allergenkennzeichnung so wichtig?

Eine transparente Kennzeichnung ermöglicht es Betroffenen, schnell und sicher zu entscheiden, welche Produkte sie bedenkenlos konsumieren können.

  • Allergien können bereits in kleinsten Mengen schwere Reaktionen auslösen.
  • Unverträglichkeiten wie Laktose- oder Glutenintoleranz führen zu Beschwerden, die den Alltag stark beeinträchtigen können.

 

Wie soll man Allergene kennzeichnen?

Die Allergenkennzeichnung ist bei Lebensmitteln gesetzlich verpflichtend (EU-VO 1169/2011) und muss vor Verzehr einsehbar sein.

1. Allergene gut sichtbar anzeigen

Die Allergenkennzeichnung muss im Zusammenhang mit der Zutat stehen und nicht versteckt in Fußnoten.

Die 14 Hauptallergene (z.B. Gluten, Milch, Nüsse) sind kennzeichnungspflichtig. 

Diese Information muss für Gäste und Kontrolleure leicht zugänglich sein

2. Allergene deutlich hervorheben

  • durch Fettdruck,
  • Großbuchstaben,
  • Unterstreichung oder
  • Farbkontraste.

Beispiel: Zutaten: Weizenmehl, Wasser, MILCH, Salz.

3. „Kann Spuren von … enthalten“

Diese freiwillige Angabe weist auf mögliche Kreuzkontaminationen hin, z. B. wenn in derselben Produktionsanlage verschiedene Produkte verarbeitet werden. Für Allergiker*innen kann dieser Hinweis entscheidend sein.

4. Lesbarkeit & Barrierefreiheit

Gerade für ältere Menschen oder Menschen mit Sehbeeinträchtigungen ist eine gut lesbare, barrierearme Kennzeichnung entscheidend.

  • Schriftgröße gut lesbar (mind. 1,2 mm x-Höhe empfohlen)
  • Hoher Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
  • Klare Struktur, keine verschachtelten Listen
  • Keine verwirrenden Abkürzungen
  • QR-Codes oder digitale Zusatzinfos vorhanden (optional, aber hilfreich)

 

Möglichkeiten der Kennzeichnung

  • Schriftlich (empfohlen):
    Durch direkte Kennzeichnung der Speisen am Buffet mit Schildern, Fähnchen oder Monitoren.

  • Nummern / Numerische Kennzeichnung:
    Verwendung von Fußnoten oder einer Legende auf einer Kladde/Tafel, auf die an den Nahrungsmitteln hingewiesen wird.

  • Duch mündliche Auskunft
    Erlaubt, wenn geschultes Personal Auskunft gibt, eine schriftliche Dokumentation der Allergene sofort einsehbar ist und ein Hinweis auf diese Möglichkeit verweist.

 

Checkliste der Hauptallergene 

Die 14 Hauptallergene müssen laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) bei Lebensmitteln deutlich gekennzeichnet werden, um Verbraucher vor allergischen Reaktionen zu schützen. Das gilt auch für ein entsprechend aufbereitetes Speisen und Getränkeangebot bei Veranstaltungen.

Die 14 Hauptallergene sind:

  1. Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Dinkel, Roggen, Gerste, Hafer)
  2. Krebstiere (Garnelen, Krabben, Hummer, Langusten)
  3. Eier (Hühner-, Enten-, Wachteleier)
  4. Fisch (alle Fischarten, Kaviar)
  5. Erdnüsse (inkl.Erdnussöl)
  6. Sojabohnen (Soja, Sojaprodukte) 
  7. Milch (Milchprodukte, einschließlich Laktose)
  8. Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)
  9. Sellerie (Knollen-, Stauden-, Blattsellerie, Selleriesamen)
  10. Senf (Senfkörner, Senfpulver, Senföl)
  11. Sesamsamen (Sesam, Sesampaste, Sesamöl)
  12. Schwefeldioxid und Sulfite (in Konzentrationen über 10 mg/kg oder 10 mg/l)
  13. Lupinen (Lupinenmehl, Lupineneiweiß)
  14. Weichtiere (Muscheln, Austern, Schnecken, Tintenfisch)

Zusatzstoffe & Hinweise

  • Zusatzstoffe korrekt kennzeichnen (z. B. Farbstoffe, Süßungsmittel)
  • Herkunftskennzeichnung bei bestimmten Produkten (z. B. Fleisch, Fisch, Honig)
  • Hinweise wie „mit Süßungsmitteln“ oder „enthält Koffein“ vorhanden, wenn nötig angeben