Geht es nach der Behindertenrechtskonvention der UNO ist Deutschland verpflichtet, Kinder mit Behinderungen nicht auszugrenzen.
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Quelle: freitag.de Autor Thomas S. Haverkamp
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Geht es nach der Behindertenrechtskonvention der UNO ist Deutschland verpflichtet, Kinder mit Behinderungen nicht auszugrenzen.
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