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Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung der Stadt Falkensee

Die Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) liegt nun auch schon wieder einige Jahre zurück. Ihr Ziel bestand darin, die Zulassung der E-Roller auf deutschen Straßen zu ermöglichen.
Doch es stellt sich die Frage: Wurde mit der eKFV die notwendige Sicherheit für Fußgänger geschaffen? Wohl kaum. Die Schwächen der Verordnung, trotz Novellierung, sind für viele Mitbürger noch immer täglich erlebbar und führen oftmals zur Verärgerung.

Wenn der E-Roller zum Problem wird?

Es ist heute festzustellen, dass die Abstellproblematik der E-Roller zu einer der größten Herausforderungen für die Kommunen geworden ist.
Als problematisch ist ebenfalls das unbefugte Befahren von Gehwegen mit E-Rollern zu bezeichnen. Die staatlich verordnete gegenseitige Rücksichtnahme gemäß des § 1 der StVO scheint nicht die gewünschten Früchte zu tragen. Nun ja, auch hiergegen ist noch immer kein Kraut gewachsen.

 

Unfall mit E-Roller: Rechte, Pflichten und der Weg zur Schadensregulierung

Was ist aber nun zu tun, wenn sich ein Unfall mit einem E-Roller auf einem Gehweg ereignet? Derartige unharmonische Begegnungen können ja durchaus schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Mit unserer Website Elektrokleinstfahrzeuge auf Gehwegen? wollen wir wichtige Hinweise geben und helfen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.