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Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung der Stadt Falkensee

einige sind besonders für Menschen, die Sorge-Arbeit leisten, wichtig.

  • So werden die Kinderkrankengeldtage auch für das Jahr 2023 erhöht. Gesetzlich Versicherten stehen für ihr ebenfalls gesetzlich versichertes Kind 30 statt 10 Tage zu. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 statt 20 Tage (§ 45 Abs. 2a SGB V).

  • Die Möglichkeit der Arbeitsfreistellung für 20 Arbeitstage, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen, wurde bis Ende April 2023 verlängert. Auch der entsprechende Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld wurde bis Ende April 2023 verlängert.

  • Die Möglichkeit für Beschäftigte, die gleichzeitig Pflegeaufgaben übernehmen, Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler zu nutzen, wurde ebenfalls bis Ende April 2023 verlängert.

Diese und weitere Informationen zu gesetzlichen Neuerungen für Menschen mit und ohne Behinderungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/neuerungen-fuer-menschen-mit-behinderung?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=NL+12.01.2023&utm_content=Mailing_14143173