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Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung der Stadt Falkensee

Der Brandenburger Landtag hat vorgestern das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen.

Ab dem 1. Juli 2024 wird aus dem bisherigen Landespflegegeld ein Teilhabegeld mit wesentlichen Verbesserungen. Die Leistungen für blinde Menschen erhöhen sich um 23 Prozent auf 425 Euro monatlich; Kinder erhalten die Hälfte. Neu eingeführt wird ein Taubblindengeld, das 850 Euro monatlich beträgt. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen für behinderte Menschen, die bislang gänzlich ausgeschlossen waren, bekommen künftig ein gekürztes Teilhabegeld. Pflegeleistungen werden nur noch teilweise angerechnet. Zudem ist im Gesetz nun eine Regelung zur Dynamisierung festgehalten.

Auch Hans-Werner Lange begrüßt die Entwicklung: "Ich danke allen, die sich für die Verbesserungen engagiert haben. Hier wird deutlich, dass sich die starke und hartnäckige Interessenvertretung der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe auszahlt!" Der DBSV-Präsident fordert zudem dazu auf, sich an Brandenburg ein Beispiel zu nehmen: "Von der hier gelungenen und Mut machenden Entscheidung des Gesetzgebers für echte Verbesserungen der Teilhabemöglichkeiten muss ein Signal ausgehen, denn auch in anderen Bundesländern ist eine Erhöhung des Blindengeldes längst überfällig."


Quelle: Newsletter "dbsv-direkt"Nr. 35-24, der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV)