Menschen mit Behinderungen haben seit November 2022 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Begleitung durch eine vertraute Bezugsperson bei einem stationären Krankenhausaufenthalt.
Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche auf Begleitung im Krankenhaus
Die gesetzlichen Regelungen trennen zwischen
- einer Begleitung durch eine Person aus dem persönlichen Umfeld des Menschen mit Behinderungen und
- einer Begleitung durch eine vertraute Person eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe.
Diese Unterstützungsleistung kann sich mit den vom Krankenhauspersonal zu erbringenden Leistungen überschneiden. In der Praxis ergeben sich Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen.
Die Empfehlungen geben Lösungsvorschläge für Umsetzungsfragen und sollen den befassten Akteuren helfen, die Vorschriften zügig und praktikabel anzuwenden. Darüber hinaus zeigt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dem Gesetzgeber Änderungsbedarfe auf und gibt Impulse zur Fortentwicklung.
(auch für Träger und Erbringer von Leistungen der Eingliederungshilfe)
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.