die Musterbauordnung (MBO) enthält die gesetzlich verbindlichen Regelungen für den Hochbau.
Zur MBO gehört untrennbar die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die MVV TB enthält alle für den Hochbau erforderlichen technischen Regeln, in Form von beispielsweise Normen, Richtlinien und Verordnungen. Mit deren vollständigen oder auch teilweisen Übernahme in die MVV TB erhalten die dort aufgenommenen technischen Regeln einen gesetzlich verbindlichen Charakter.
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen wurde neu gefasst. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Fassung 2025/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in den Amtlichen Mitteilungen (Ausgabe 3 vom 20. Mai 2025) bekannt gemacht. Damit steht es den Bundesländern nun frei, diese Version in ihre jeweiligen Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen zu übernehmen.
Die Normen zum barrierefreien Bauen finden Sie in den Abschnitt A 4.2 „Technische Anforderungen hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung an bestimmte bauliche Anlagen und ihre Teile gem. § 85a Abs. 2 MBO“
Die Eingeführten Technischen Regeln aus DIN 18040-1:2010-10 „Öffentlich zugängliche Gebäude“ enthält die Anlage A 4.2/2 und für DIN 18040-2:2011-09 „Wohnungen“ die Anlage A 4.2/3.
Die MVV TB, Ausgabe 2025/1, steht auf der Webseite des DIBt als pdf-Datei zum Download bereit und ist kostenfrei verfügbar.
Eine Übersicht der Normen zum barrierefreien Bauen finden Sie hier.
Quelle: Mobilfuchs-News 24/2025