Das Land Brandenburg hat klare Regeln aufgestellt, wann Handwerksbetriebe, Pflegedienste oder ähnliche Berufsgruppen eine Ausnahmegenehmigung fürs Parken beantragen können.
Diese Genehmigungen ermöglichen es, Fahrzeuge auch dort abzustellen, wo das normalerweise nicht erlaubt ist – etwa in Anwohnerstraßen oder eingeschränkten Halteverbotszonen.
Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen
https://www.falkensee.de/news/1/1188245
Quelle: https://www.falkensee.de, Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte der Stadt Falkensee






