Schnellwahl

Sättigung:

sonstiges:

 

Die gewählten Einstellungen werden als Cookie auf ihrem Gerät gespeichert und beim nächsten Aufruf automatisch wieder verwendet.

Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung der Stadt Falkensee

Das Land Brandenburg hat klare Regeln aufgestellt, wann Handwerksbetriebe, Pflegedienste oder ähnliche Berufsgruppen eine Ausnahmegenehmigung fürs Parken beantragen können.

Diese Genehmigungen ermöglichen es, Fahrzeuge auch dort abzustellen, wo das normalerweise nicht erlaubt ist – etwa in Anwohnerstraßen oder eingeschränkten Halteverbotszonen. 

Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen

https://www.falkensee.de/news/1/1188245


Quelle: https://www.falkensee.de, Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte der Stadt Falkensee