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Falkensee für Menschen mit Behinderung

In allen Bundesländern gibt es einen gelben oder orangenen Parkausweis.

Dabei handelt es sich um eine erweiterte Parkerleichterung für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen und Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung. Es handelt sich um eine gesonderte bundeseinheitliche Ausnahmegenehmigung.

Die im Land Brandenburg ausgestellten orangenen Parkausweise berechtigen in Berlin und Brandenburg zur Nutzung von Behindertenparkplätzen.

Die Entscheidung über die Ausstellung einer solchen Genehmigung trifft die Straßenverkehrsbehörde. Diese ist in unserem Fall beim Landkreis Havelland angesiedelt.

 

Das Landesamt für Soziales und Versorgung prüft im Rahmen seines Feststellungsverfahrens die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (für eine Parkerleichterung wie oben genannt) gleich mit.

Diese Entscheidung wird anhand von objektiven Darstellungen zum Gesundheitszustand der Betroffenen gefällt (medizinische Gutachten usw.).

Wer nicht die Voraussetzungen für die Beantragung eines (blauen) EU-weit gültigen Parkausweises erfüllt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine gesonderte bundeseinheitliche Ausnahmegenehmigung (oranger Parkausweis) erhalten, die zur Nutzung von Behindertenparkplätzen in Brandenburg und Berlin berechtigt.

Hierfür gelten wieder andere Voraussetzungen, unter anderem können ihn schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) beantragen.

Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, erteilt das LASV eine Bescheinigung. Diese dient dem Antragsteller als Nachweis zum formlosen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Soweit eine entsprechende Bescheinigung seitens des LASV nicht erteilt worden ist, so lautete die Antwort aus dem Ministerium, seien vermutlich die oben dargestellten (engen) Voraussetzungen tatsächlich nicht gegeben.

 

Ich habe auch mit einer Mitarbeiterin der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises telefoniert. Sie sagte mir, dass sie einen gelben Parkausweis nicht ausstellen könne, da es seitens des Landes Brandenburg dafür keine rechtliche Grundlage gibt.

Fragen zur Ausstellung der Parkerleichterungen können die Bürgerinnen und Bürger gern an das Bürgerservicebüro des Landkreises richten. Es befindet sich im Gesundheitszentrum in der Dallgower Straße.

 

Termine gibt es aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail oder Telefon. Als Telefonnummer habe ich die 03321 / 403 – 6801 im Internet gefunden.

 

Ich kann nur an die zuständige Behörde verweisen. Um eine andere Form der Parkerleichterung einzuführen, müssten sich die Verbände wahrscheinlich beim Land stark machen, damit die rechtliche Grundlage dafür geschaffen wird.

 

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